Der Despotismus der Grenze.

Die Schlußfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates am 28. Juni 2018

28.06.2018

Bernd Kasparek bk@bordermonitoring.eu, 2018-07-04

Das Problem der Migrationspolitik, und daher auch das Problem der meisten Grenzpolitik, ist, dass sie immer reaktiv sind, und nie von einer positiven Vision für die Gesellschaft geleitet, oder gar inspiriert werden. Nahezu drei Jahre nach dem Sommer der Migration könnten wir einfach zusammenfassen, dass die Ankunft von rund einer Million Menschen weder die soziale noch die wirtschaftliche Ordnung Europas und ihrer Gesellschaften mit rund 500 Millionen Bürger_innen in Gefahr gebracht hat. Zurückblickend würde die Dramatik des Sommers der Migration ausklingen, und die Geschehnisse Teil der zahllosen Geschichten der Migration und der Mobilität werden, die diesen Kontinent seit Jahrhunderten geformt haben, und die oftmals nur noch in schwachen Spuren, wie etwa dem Gebrauch hugenottischer Nachnamen in Berlin, erkennbar sind.

Leider funktioniert so weder Migrationspolitik, noch der Diskurs über die Migration. Denn obwohl weder die soziale noch wirtschaftliche Ordnung der Europäischen Union durch die Migrationen des Jahres 2015 in Gefahr geraten ist, so wurde doch die politische Ordnung, und der politische Diskurs durch ein Aufkommen von rechten, nationalistischen und offen rassistischen Positionen massiv verschoben. Diese missbrauchen die Frage der Migration, um jene Errungenschaften des Europäischen Projekts rückgängig zu machen, mit der sich auch eine progressive und emanzipatorische europäische Linke identifizieren, und auf der sie eine soziale, demokratische und inklusive Vision für Europa errichten könnte.

Die Schengener Verträge sowie ihre Einbeziehung in das Vertragswerk der Europäischen Union in Amsterdam 1997 haben überhaupt erst eine Migrations- und Grenzpolitik der Europäischen Union geschaffen. Von Anfang an waren diese durch eine versicherheitlichte Einstellung zu Migration gekennzeichnet: Migration wurde vor allem als Sicherheitsrisiko und Bedrohung konstruiert. Die neu erfundene europäische Außengrenze entwickelte sich dabei zum Instrument der Wahl, um Migration zu kontrollieren, zu regulieren, zu regieren. Im Laufe dieser Entwicklung verwandelte sich die Grenze von einer gedachten Linie, die Europa vom Rest der Welt abgrenzte, zu einem eigenständigen politische Raum. Er breitete sich, und seine Mechanismen in Herkunftsstaaten aus, intervenierte in Transitländern und in der Nachbarschaft der Europäischen Union, und transformierte die Außengrenze selber durch Befestigungen, verstärkte Überwachung und Kontrolle und Schaffung neuer Datenbanken, ja drang sogar ins Innere des Territoriums der Europäischen Union vor.

Schon 1993, zu Beginn der Ära des Schengener Systems, sagte der französische Philosoph Étienne Balibar mit Weitsicht vorher, dass »sobald die Grenzen sich wie ein Raster über den neuen sozialen Raum legen, und aufhören, einfach nur eine Begrenzung zum Außen darzustellen -- dann liegt die Alternative zwischen einer autoritären und tatsächlich gewalttätigen Intensivierung aller Formen der Segregation einerseits und einem demokratischen Radikalismus, der darauf abzielt, die Institution der Grenze zu dekonstruieren andererseits« (meine Übersetzung).

Die Schlußfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates am 28. Juni 2018 bestätigen die Diagnose Balibars. Verglichen mit dem letzten Europäischen Rat im Oktober 2017, der sich mit der Frage der Migration befasste, sprechen die Schlußfolgerungen in der Tat eine intensivierte Sprache des Autoritarismus, und sind von einem nur oberflächlich verhülltem Appetit für Gewalt gekennzeichnet. Sie beginnen mit der Bekräftigung, dass ein »umfassendes Migrationskonzept« notwendig ist, welches »eine wirksamere Kontrolle der Außengrenzen der EU, verstärktes auswärtiges Handeln und die internen Aspekte« (1.) kombiniert, und demonstrieren die Entschlossenheit, »diese Politik fortzusetzen und zu verstärken, um eine Wiederholung der unkontrollierten Migrationsbewegungen des Jahres 2015 zu verhindern und die illegale Migration über alle bestehenden und neuen Routen weiter einzudämmen« (2.). Verschwunden sind die üblichen Verweise auf internationale Verpflichtungen zum Schutz von Flüchtlingen, verschwunden sind die wiederholten Erklärungen des Imperativs, Leben auf hoher See zu retten, verschwunden ist die übliche Analyse der »gemischten Migrationsströme«, unter denen sich auch Flüchtlinge befinden könnten. Es gibt nur noch die »illegale Migration«, und die Schlußfolgerungen halten nur kurz davor innen, ihr eine ausdrückliche Kriegserklärung zu machen.

Ihr Krieg gegen die »illegale Migration« soll an vielen Fronten gekämpft werden. Bezüglich der Ägäis dringen die Schlußfolgerungen auf »zusätzliche Anstrengungen […], um die EU-Türkei-Erklärung vollständig umzusetzen« mit dem Ziel, »neuen Überfahrten aus der Türkei vorzubeugen« und ruft dazu auf, dringend mehr zu tun, um rasche Rückführungen zu gewährleisten. Bezüglich des Südwestens der Europäischen Union verspricht der Europäische Rat, Spanien und Marokko zur Verhinderung der illegalen Migration zu unterstützen -- »finanziell und auf andere Weise« (4.).

Ihr Krieg gegen die »illegale Migration« soll auch mit Hilfe von Söldnern geführt werden, denn der Europäische Rat verspricht, die Unterstützung für die »libysche Küstenwache« zu erhöhen, und warnt gleichzeitig alle »im Mittelmeer verkehrenden Schiff[e]«, also die aktivistischen und zivilgesellschaftlichen Schiffe, die in den letzten Jahren die Lebensrettungsmaßnahmen durchgeführt haben, welcher die Europäische Union sich verweigert hat, »die Einsätze der libyschen Küstenwache nicht [zu] stören« (3.).

Ihr Krieg gegen die »illegale Migration« wird Gefangene nehmen. Trotz der gegenwärtigen Bemühungen Italiens und Maltas, die Lebensrettungseinsätze im Mittelmeer zu sabotieren, geht der Europäische Rat davon aus, dass es auch weiter zu Such- und Rettungseinsätzen kommen wird. Um die Ankunft der geretteten Personen in der Europäischen Union zu verhindern, schlagen die Schlußfolgerungen »regionale Ausschiffungsplattformen« (oftmals auch als regionale Anlandungsplattformen bezeichnet) vor. Wird ernsthaft davon ausgegangen, dass eine solche Wortneuschöpfung reichen wird, um um das Verbot von Zurückweisungen als zentrale Komponente der Genfer Flüchtlingskonvention herumzukommen? Jene, die dennoch in die Europäische Union gebracht werden, sollen in »kontrollierten Zentren«, die in den Mitgliedsstaaten eingerichtet werden sollen, interniert werden, in denen eine »rasche und gesicherte Abfertigung« es erlauben soll, zwischen »irregulären Migranten«, denen dann die Abschiebung droht, und »Personen, die internationalen Schutz benötigen« zu unterscheiden, die dann innerhalb der Europäischen Union, aber außerhalb des Dublin-Systems verteilt werden sollen (6.).

Ihr Krieg gegen die »illegale Migration« wird teuer sein, und soll nicht durch Rechenschaftspflichten oder Budgettransparenz eingeschränkt werden. »[F]lexible Instrumente, die eine rasche Auszahlung der zur Bekämpfung der illegalen Migration erforderlichen Mittel ermöglichen« (9.) sollen nach dem Willen des Europäischen Rates geschaffen werden. Und trotz der letzten Ausweitung des Mandats der Europäischen Grenzschutzagentur Frontex im September 2016 durch die Schaffung der Europäischen Grenz- und Küstenwache verlangt der Europäische Rat erneut, dass ein »erweitertes Mandat« notwendig sei (10.).

Erst am Ende widmen sich die Schlußfolgerungen dem Binnenterritorium, und behaupten, dass »die Sekundärmigration von Asylbewerbern zwischen Mitgliedstaaten die Integrität des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und des Schengen-Besitzstands zu gefährden [drohen]« (11.). Diese Tatsachenverdrehung ist selbstverständlich falsch, denn Schengen und das Asylsystem sind vielmehr durch re-nationalisierende Politiken, die kaltschnäuzig geltendes europäisches Recht ignorieren oder verbiegen, bedroht. Erst in der letzten Schlußfolgerung (!2.) gibt der Europäische Rat zu, dass die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems aktuell in einer Sackgasse steckt, und drängt daher darauf, nun schnell die Dublin-Verordnung zu reformieren, und endlich die neue Asylverfahrensverordnung einzuführen, die ein schnelleres und härteres Asylsystem für die gesamte Europäische Union verspricht.

Diese neue gewalttätige und autoritäre Rhetorik der Schlußfolgerungen ist für sich selbst genommen schon ein gefährliches Ergebnis, und es zeigt, wie extrem der Europäische Rat den Weg weiterverfolgt, der vor über dreißig Jahren eingeschlagen wurde. Aber wie wahrscheinlich ist es, dass diese neue Architekturen des Europäischen Grenz- und Migrationsregime, also Inhaftierungs- und Abfertigungszentren innerhalb und außerhalb der Europäischen Union, tatsächlich umgesetzt werden?

Alle in Frage kommenden Länder in der direkten Nachbarschaft der Europäischen Union haben sich schon geweigert, solche Zentren zu errichten, und selbst wenn ein Land mit Geld überzeugte werden könnte: wie dauerhaft und verlässlich würde eine solche »Zusammenarbeit« sein? Der Präzendenzfall der Zusammenarbeit mit Libyens Gadaffi, und die beständige Unbeständigkeit des EU-Türkei-Deals unterstreichen, dass solche Kooperationen eben keine stabilen Komponenten für eine europäische Migrationspolitik sein können, ganz abgesehen von den rechtlichen Einhegungen, die als Reaktion auf die bisherigen Kooperationen geschaffen wurden.

Bezüglich der Inhaftierungs- und Abfertigungszentren innerhalb der Europäischen Union: Prototypen dieser Zentren wurden schon durch den »Hotspot-Ansatz« der Kommission 2015 geschaffen. Aktuell existieren fünf solche Zentren in Griechenland, und eine ähnliche Anzahl in Italien. Diese Zentren verursachen absichtlich menschliches Leid. Besonders im Falle Griechenlands haben sie einen extralegalen Raum geschaffen, in denen EU-Agenturen ohne Rechenschaftspflicht agieren, wie am Fließband abschiebbare Personen herstellen, und damit die letzten Reste eines Asylsystems beseitigen, welches auf den Schutz von schutzbedürftigen Personen abzielt, anstatt seine Instrumente dazu zu nutzen, immer wieder ein solches Begehren anzufechten. Das Wuchern dieser Zentren durch die Europäische Union wird lediglich dazu beitragen, auch die ihnen innenwohnende Gewalt weiterzuverbreiten.

Das größte Risiko für die Zukunft des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, des Schengener Systems und letztendlich des Europäischen Projekts besteht jedoch in der offensichtlichen Bereitschaft der im Europäischen Rat versammlten Staats- und Regierungschefs, den Despotismus der Grenze, ihrer »Kooperationspartner« und des Hotspot-Systems freizusetzen. Dies wird eine politische Praxis institutionalisieren, die noch mehr als zuvor durch kurzfristige Lösungen, Notstandsmaßnahmen, halbgares Flickenwerk, und Parallelmechanismen charakterisiert ist, und die nicht zu einem stabilen System führen wird. Die nächsten »Krisen« werden dadurch nicht verhindert, eher: so wird die Saat für die nächste Eskalation gesäht. Diese wird dann, um zu Balibar zurückzukehren, nur zu noch autoritäreren und gewalttätigeren Formen von Rassismus, der sich als Migrationspolitik verhüllt, führen.

Der Europäische Rat hat Recht, wenn er bekräftigt, dass die Frage der Migration nur auf europäischer Ebene, und nicht mehr durch einzelne Mitgliedsstaaten gelöst werden kann. Er versteht jedoch nicht, dass Migration integraler Bestandteil des menschlichen Lebens auf diesem Planeten ist, und daher anerkannt werden muss, und dass eine Politik notwendig ist, die die Bedingungen der Migration verbessert, und nicht versucht, diese auszulöschen. Dies ist genau jene Alternative, die Balibar uns allen, die den Autoritarismus, die Gewalt und den Despotismus der Grenze ablehnen, ans Herz legt: ein demokratischer Radikalismus, der darauf abzielt, die Institution der Grenze zu dekonstruieren. Mehr denn je sollten wir diesem Aufruf folgen.

Balibar, Étienne (2002): What is a Border? In: Balibar, Étienne: Politics and the Other Scene, Verso: London/New York. 75--86.

Europäischer Rat (2018): Tagung des Europäischen Rates (28. Juni 2018) – Schlussfolgerungen. Brüssel, 29. Juni 2018.