Beschäftigungs- und Sozialpolitik in der EU: Wer, wie, was?

Jul 11th, 2011
Thilo Janssen

Ende September 2010: Über 100 000 GewerkschafterInnen aus ganz Europa demonstrieren in Brüssel gegen die Krisenpolitik der EU. Die Demo zieht durch das Europaviertel, in dem sich die Gebäude des EU-Parlaments, der Kommission und des Ministerrates befinden. Wer aber ist der richtige Adressat für Forderungen nach besseren und sichereren Arbeitsplätzen, starkem Sozialschutz und existenzsichernden Einkommen? Die Beschäftigungsund Sozialpolitik in der EU ist komplex, schließlich gibt es in 27 Mitgliedsstaaten 27 institutionalisierte Traditionen des Sozialund Arbeitsrechts und der Beziehungen zwischen Gewerkschaften, sozialen Organisationen, Kapital und Staat. Die EU ist vom gemeinsamen Markt mit den bekannten vier wirtschaftlichen Grundfreiheiten – freier Verkehr von Kapital, Waren, Dienstleistungen und Arbeitskräften – zu einer immer engeren politischen Union mit gemeinsamen Regeln geworden. Das gilt auch für Beschäftigung und Soziales. Für was also ist die Europäische Union heute zuständig? Welche Rolle spielen Gewerkschaften und soziale Verbände? Was vermag linke Politik in diesem mehrschichtigen Komplex? Ist die Union ein großer Apparat des neoliberalen Klassenkampfes von oben? Oder nur eine weitere politische Arena, neben der kommunalen, der Länderund Bundesebene, in der Kämpfe um soziale Besitzstände und Fortschritte zu führen sind?

Vertrag von Lissabon

Beginnen wir beim geltenden EU-Vertragsrecht. Was auf EU-Ebene rechtlich geregelt werden darf, haben die Staaten in die Verträge der Europäischen Union, die den Vertrag von Lissabon bilden, geschrieben. Zwei Beispiele: Art. 45 des „Vertrages über die EU“ (EUV) gewährleistet die Arbeitnehmerfreizügigkeit, Art. 153 des „Vertrages über die Arbeitsweise der EU“ (AEUV) legt fest, was die EU im Sozialbereich regeln darf und was nicht. Gesetzgeber sind der Rat der EU, das sind die Fachminister der Mitgliedsstaaten, und das EU-Parlament. Sie können im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren Richtlinien und Verordnungen annehmen. Erstere müssen noch in nationales Recht umgesetzt werden, letztere sind unmittelbar geltendes Recht. Welchen Einfluss die im Lissabonvertrag neu hinzugekommene „horizontale Sozialklausel“ (AEUV 9) und die Rechtsverbindlichkeit der Grundrechtecharta haben werden, wird sich erst noch herausstellen müssen.

Richtlinien: Gleiches Recht für alle?


Richtlinien erlassen kann die EU vor allem im Bereich des Arbeitsschutzes. Beispiele: die Arbeitszeitrichtlinie, die Antidiskriminierungsrichtlinien, die Arbeitnehmer-Entsenderichtlinie, die Richtlinie zum insolvenzrechtlichen Schutz der Arbeitsvergütung, die Leiharbeitnehmerrichtlinie, die Mutterschutzrichtlinie, die Betriebsräterichtlinie, etc. Insbesondere zwei rote Linien haben die Mitgliedsstaaten gezogen: Eine Harmonisierung des Arbeitsund Sozialschutzrechtes in den Mitgliedsstaaten ist ausgeschlossen und es können explizit keine Richtlinien erlassen werden für das Arbeitsentgelt, das Koalitionsrecht, das Streikrecht, sowie das Aussperrungsrecht (vgl. AEUV 153). Das bedeutet etwa: Es kann keine Richtlinie zur Einführung von Mindestlöhnen in der EU, wohl aber könnte es eine Richtlinie zur Einführung von Mindesteinkommen in allen Mitgliedsstaaten geben.

EuGH: Soziale Rechte vs. Wettbewerb


Auch die Auslegung des EU-Rechts durch den EuGH spielt eine wichtige Rolle. Das kann progressiv sein, wie im sogenannten SIMAP-Urteil zu einem Fall in Luxemburg, als der EuGH feststellte, dass Bereitschaftszeit in Krankenhäusern grundsätzlich voll als Arbeitszeit zu bewerten sei. In anderen Fällen fielen die Urteile gegen die Interessen der Beschäftigten aus, wie bei den bekannten Urteilen zur Entsenderichtlinie in den Fällen Laval, Viking Lines, Rüffert und Luxemburg, als nationale soziale Mindestvorschriften im Konflikt mit wirtschaftlichen Grundfreiheiten für europarechtswidrig erklärt wurden.

Offene Methode der Koordinierung


Für die Bereiche, in die sich die EU nicht als Gesetzgeber einmischen soll, haben die Mitgliedsstaaten untereinander eine „Offene Methode der Koordinierung“ (OMK) beschlossen. Hier stimmen sich die Mitgliedsstaaten ab, was sie im Sozialbereich gemeinsam, aber unverbindlich, ändern wollen, was dann anhand gemeinsamer Indikatoren gemessen werden kann. Die Erhöhung des Renteneintrittsalters wurde zum Beispiel in diesem Rahmen vorangetrieben. Die Staaten nutzen die EU gern als Vehikel, um sozialfeindliche Maßnahmen zugunsten der Wettbewerbsfähigkeit zu transportieren. Bei der Revision der Arbeitszeitrichtlinie scheiterte der Rat zuletzt am Parlament mit dem Versuch, Bereitschaftszeiten nicht mehr als Arbeitszeiten zu werten und die zulässige Höchstarbeitszeit zu erhöhen. 15 000 Gewerkschafter hatten im Dezember 2008, einen Tag vor der entscheidenden Abstimmung im EU-Parlament, gegen die Position des Rates demonstriert.

Strukturfonds: Umverteilung in der EU?

Die Europäische Union verfügt auch über einen eigenen finanziellen Umverteilungsapparat mit sozialer Relevanz, die Strukturpolitik. Mit den Strukturfonds werden strukturschwache Regionen mit vergleichsweise niedrigem BIP gefördert um die Wirtschaftsleistung zu erhöhen und die soziale Angleichung zwischen den Mitgliedsstaaten zu voranzutreiben. Mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF) wird die „berufliche Verwendbarkeit und die örtliche und berufliche Mobilität der Arbeitskräfte“ (AEUV 162) gefördert. In den Verhandlungen um den neuen Finanzrahmen ab 2014 versuchen Teile des Parlaments und der Kommission, dem ESF verstärkt Aufgaben in der Armutsbekämpfung zu geben. Was daraus wird, bleibt abzuwarten. Derzeit verfügen die Strukturfonds für den Zeitraum 2007-2013 über 308 Milliarden Euro, davon 75 Milliarden im Rahmen des ESF.

Auch von sozialer Bedeutung ist der Europäische Globalisierungsfonds. EU-Staaten können Geld für entlassene Beschäftigte beantragen, wenn beispielsweise ein Konzern entschieden hat, einen Produktionsstandort zu verlagern.

Strategie „Europa 2020“: Sozial trotz Wettbewerb?


Die Strategie „Europa 2020“, Nachfolgerin der Lissabon-Strategie, ist das inhaltliche Rahmenprogramm der EU für die nächsten neun Jahre, um der Politik der Mitgliedsstaaten und der Union eine gemeinsame strategische Richtung zu geben. In erster Linie geht es Kommission, Mitgliedsstaaten und der Mehrheit des Parlaments darum, die globale Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Die Regierungen der EU-Staaten stellen in Nationalen Reformprogrammen (NRP) die von ihnen geplanten Maßnahmen zusammen. Es gibt auch Zielvorgaben im Beschäftigungs-, Bildungsund sozialen Bereich: Bis 2020 sollen unter anderem die Beschäftigungsquote auf 75 Prozent erhöht, die Schulabbrecherquote unter 10 Prozent gesenkt werden und 20 Millionen Menschen weniger arm sein. Um letzteres zu erreichen, hat die Kommission einen Vorschlag für eine „Europäische Plattform zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung“ vorgelegt. Darin macht sie Vorschläge, wie das bescheidene Armutsbekämpfungsziel erreicht werden kann. Bereits jetzt ist vorauszusehen: Es wird an der Austeritätsund Wettbewerbspolitik der EU-Staaten unter 18 regionAles und geWerkschAftliches • PB 8/2011Führung des mächtigsten Mitgliedsstaats Deutschland scheitern. Die Politik, die die Mitgliedsstaaten im Rahmen des „Euro-Plus-Pakt“ verfolgen, das Kaputtsparen der Europäischen Sozialstaaten – nicht nur in Portugal, Irland Griechenland oder Spanien – im Namen der Wettbewerbsfähigkeit, ist mit sozialen Zielen nicht vereinbar.

Linksfraktion im EU-Parlament: GUE/ NGL


Es gibt linke Positionen im EU-Parlament, nur eben sehr schwach vertreten, weswegen die parlamentarischen Erfolge sehr klein ausfallen: Die Linksfraktion GUE/NGL besetzt zurzeit 34 von 736 Sitzen. Trotz ihrer Minderheitenposition kann sie aber von Zeit zu Zeit Vorschläge in Resolutionen des Parlaments unterbringen. So forderte das Parlament im Jahr 2008, nach Vorarbeit der deutschen Linke-Abgeordneten Gabi Zimmer, dass die Mitgliedsstaaten Mindestlöhne auf Basis von 60% der nationalen Durchschnittslöhne einführen sollten. Es verlangte Mindesteinkommen auf Basis von 60% der nationalen Medianäquivalenzeinkommen, eine zügige Beseitigung von Kinderarmut und Obdachlosigkeit und einen Ausbau von -und flächendeckenden Zugang zu hochwertigen Sozialdienstleistungen. Die von den Gewerkschaften geforderte „Soziale Fortschrittsklausel“ für den Vorrang sozialer Rechte vor wirtschaftlichen Freiheiten wird immer wieder in den parlamentarischen Prozess eingebracht, bis jetzt jedoch ohne Erfolg. Weitere Forderungen der Linken, die sich inzwischen sogar im Kommissionspapier zur Plattform gegen Armut wieder finden, sind das Recht auf Wohnen und Energieversorgung und weitere soziale Mindeststandards.

Europäisierung sozialer Kämpfe?

Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) und Dachorganisationen sozialer Mitgliederverbände wie Solidar, Eapn oder Feantsa sind auf EU-Ebene aktiv, nicht nur bei Großdemonstrationen, auch im täglichen Kampf um Einfluss. Ihre mächtigen Antagonisten, die großen europäischen Wirtschaftsverbände unter dem Dach von Business Europe, sind meistens mehrere Schritte voraus, was ihren Lobbyeinfluss auf EU-Politik angeht. Als „Sozialpartner“ werden EGB und Business Europe bei sozial- und beschäftigungspolitisch wichtigen Vorhaben konsultiert. Zwar gibt es Ansätze einer Europäisierung sozialer Kämpfe, etwa bei den Großdemonstrationen des EGB in Brüssel und Straßburg, doch wesentlich bleiben sie nationale Abwehrgefechte. Menschen in Deutschland, den Niederlanden oder Dänemark werden dabei gegen Menschen im Süden Europas ausgespielt. Es gibt zwar Solidaritätserklärungen des

EGB etwa mit den Streikenden in Griechenland, doch ohne durchschlagende Wirkung. Beim derzeitigen Stand ökonomischer und politischer Integration in Europa ist eine Nationalisierung außerund innerparlamentarischen Widerstands jedoch verheerend. Denn während einerseits die europäische Politikebene vielfach genutzt wird, um national verankerte soziale Rechte auszuhebeln, womit die EU tatsächlich ein Instrument für „Klassenkampf von oben“ sein kann, lassen sich andererseits national schon lange keine Proteste mehr organisieren, die gegen die globalisierte Ökonomisierung sozialer Verhältnisse wirksam werden könnten. Hoffnung machen Zusammenschlüsse wie die Spring Alliance, ein breites europäisches Bündnis aus Sozialverbänden und Gewerkschaften, die sich im „Europäischen Jahr gegen Armut 2010“ gegründet hatte, um die Beseitigung von Armut zu fordern und für eine Stärkung der Sozialpolitik in der EU zu kämpfen. Die Zukunft hängt davon ab, ob es gelingt, den europäischen Protestgeist von der Funktionärsebene auf die untersten Ebenen der Mitgliederverbände zu transportieren.

Eine demokratisch-sozialistische Antwort auf die ökonomisch großenteils antisozial konstruierte EU muss sein, politische und soziale Kämpfe europäisch zu gestalten und sich die EU sozial und demokratisch anzueignen. Das heißt einerseits, die Rechte von Gewerkschaften zu kollektiven Maßnahmen verteidigen und grenzüberschreitend ausweiten, Stopp der Privatisierungen von Dienstleistungen, Einführung armutsfester und Teilhabe sichernder Mindeststandards auf EUEbene. Das bedeutet andererseits eine Diskussion um die Zukunft der EU: Wie kann es gelingen, eine europäische Öffentlichkeit herzustellen? Soll die EU eine demokratische, föderale Republik werden, ein Bundesstaat mit gleichen sozialen und freiheitlichen

Rechten für alle darin lebenden Menschen? Allein, die soziale und emanzipatorische Zukunft der EU bleibt eine Frage der Macht, der Fähigkeit und des Willens sozialer Akteure, grenzüberschreitend und bisweilen antinational solidarisch zu agieren. Die nationale Zersplitterung der sozialen Frage, verknüpft mit der chauvinistischen Hetze gegen „faule“ Griechen oder Portugiesen in Deutschland ist leider, bis auf weiteres, die vorherrschende rechtspopulistische Antwort auf die Verwerfungen der kapitalistischen Wirtschaftsweise.

Der Autor ist Politikwissenschaftler und war von 2008 bis 2011 wissenschaftlicher Mitarbeiter von MEP Gabriele Zimmer, Ausschuss für Beschäftigung und Soziales